Ärger mit Corona-Hilfen: Was können IT-Freiberufler jetzt tun?

Vor allem unbürokratisch sollten sie sein – die Corona-Hilfen. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, blieb deshalb keine Zeit jeden Antrag genau zu prüfen. Was jetzt folgt, sind umfangreiche Prüfungen, die klären sollen, ob die Anträge rechtmäßig gestellt wurden. Im April 2021 teilte das Bundesfinanzministerium der Welt am Sonntag mit, dass die Zahlungsstellen der Länder etwa 10 Prozent aller ausgezahlten Soforthilfen wieder zurückfordern. In diesem Gastbeitrag von unserem Partner insureQ wird erklärt, wann Freiberuflern im IT-Bereich eine Rückzahlung oder sogar Strafverfolgung droht und was man jetzt tun kann, um sich gegen Betrugsvorwürfe abzusichern.  

Freiberufler im IT-Bereich und die Corona-Krise

Über 50 Prozent der kleinen IT-Dienstleister kämpfen mit einem Umsatzrückgang durch die Pandemie und machen sich Sorgen um ihre Absicherung. Verständlich, denn die Einbußen für kleine Unternehmen und Freiberufler im IT-Bereich liegen oft über 30 Prozent. Was liegt da näher, als sich hilfesuchend an den Staat zu wenden. Mit einer Anzeige wegen Subventionsbetrugs rechneten die wenigsten, als sie die versprochenen Corona-Hilfen beantragten.   

Wem stehen Corona-Hilfen rechtmäßig zu?  

Im März 2020 beschließt die Bundesregierung Soforthilfen für Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Rechtmäßig beantragen kann die Hilfszahlungen allerdings nur, wer sich in einer existenziellen Notlage befindet, die durch die Pandemie verursacht wurde. Zudem muss nachgewiesen werden, dass man den staatlichen Zuschuss für die Deckung der Unternehmensfixkosten, beispielsweise für gewerbliche Mieten, Strom- oder Versicherungskosten benötigt. Und genau hier liegt das Problem für viele IT-Freiberufler, die vorwiegend zuhause arbeiten.  

Was ist der Unterschied zwischen Soforthilfe und Überbrückungshilfe?

Im zweiten Lockdown wurde die Soforthilfe von der Überbrückungshilfe abgelöst. Auch im Fall der neuen Hilfsgelder muss zunächst eine existenzbedrohende Situation durch Corona nachgewiesen werden. Hinzu kamen folgende Punkte, die einen Anspruch klarer definieren sollten:  

  • Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch durch Corona in einem Monat
  • Mindestens 50 Prozent Umsatzeinbruch in drei Monaten 
  • Umsätze unter 750 Millionen Euro
  • Keine nebengewerbliche Selbstständigkeit
  • Nicht in einer finanziellen Notlage vor dem 31. Dezember 2019 

Wann muss ich Corona-Hilfen wieder zurückzahlen?

Eine schnelle Bewilligung der Anträge führt dazu, dass viele Freelancer die ausgezahlten Corona-Hilfen – oft wurde pauschal der höchstmögliche Förderbetrag ausgezahlt – ganz oder zu Teilen wieder zurückzahlen müssen. Weitere Gründe für Rückzahlungsforderungen sind: Ein unerwarteter Anstieg des Umsatzes oder ein Fehler bei der Antragsstellung. Für IT-Freiberufler sind betriebliche Fixkosten beispielsweise oft nicht relevant, da sie in der Regel nicht über ausgelagerte Büroräume verfügen. Im besten Fall haben die selbstständigen IT-Dienstleister die Corona-Hilfen dann gar nicht erst beantragt. Wer es aber doch getan hat, weil er dachte, dass ihm die finanziellen Hilfen auch im Homeoffice zustehen, der hat sich nicht nur getäuscht, sondern muss die erhaltenen Zuschüsse jetzt wieder zurückzahlen – oder sich im schlimmsten Fall gegen den Vorwurf des Subventionsbetrugs verteidigen.   

Wie sichert ein gewerblicher Rechtsschutz Freiberufler im IT-Bereich ab?

Welche Bedingungen bei der Beantragung von Corona-Hilfen erfüllt sein müssen, war in der Vergangenheit oft unklar und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Da bleibt es nicht aus, dass viele Fälle in einer Grauzone liegen. Deshalb klagen immer mehr Selbstständige gegen die Rückzahlungsforderungen. Rat von einem Anwalt, Mediationsverfahren, um Rückzahlungen zu vermeiden oder die Verteidigung gegen einen Betrugsvorwurf sind in der Regel teuer. Hier hilft ein passender Rechtsschutz.

Wann habe ich Subventionsbetrug begangen?

Wenn dir ein Subventionsbetrug vorgeworfen wird, dann kommt es darauf an, ob du Corona-Hilfen vorsätzlich, leichtfertig oder fahrlässig beantragt hast. Oft ist es nicht einfach diese Frage zu klären, kann für dich allerdings entscheidend sein. Denn im schlimmsten Fall droht dir eine Freiheitsstrafe. Gut, wenn einem dann ein Anwalt zur Seite steht. Besser noch, wenn er von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt wird. 

Was deckt ein gewerblicher Rechtsschutz ab?

Eine Rechtsschutzversicherung für dein Gewerbe lohnt sich immer. Hier solltest du auf keinen Fall sparen, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung kann sich schneller ergeben, als man denkt. Wenn es dann zum Streitfall kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten – beispielsweise für den Anwalt, das Gericht oder für Sachverständige. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Rechtsstreit zwischen dir und einer anderen Person oder mit dem Staat besteht. Allgemein gilt allerdings, dass ein Rechtsstreit sehr teuer werden kann. Wenn du vorher keinen gewerblichen Rechtsschutz abgeschlossen hast, dann musst du diese schwere finanzielle Last selbst stemmen oder kannst dich schlichtweg nicht gegen Vorwürfe verteidigen.

Steuern: Wie gehe ich mit Corona-Hilfen um?

Auch Corona-Hilfen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ein Steuerberater kann helfen, die eigenen Rückzahlungsverpflichtungen im Blick zu behalten. Wichtig ist auch, dass Zahlungsschwierigkeiten und erhaltene Hilfen dokumentiert werden, da diese im Nachhinein oft schwer nachzuweisen sind. So lassen sich unbegründete Rückforderungen von staatlicher Seite leichter abwehren. Gold wert ist zudem ein maßgeschneiderter Rechtsschutz, der einen Strafrechtsschutz enthält. So bist du in jedem Fall abgesichert. Wenn du diesen nicht bereits besitzt, dann lohnt es sich jetzt aktiv zu werden.

insureQ – maßgeschneiderter Versicherungsschutz für IT-Freiberufler

Unser Partner insureQ bietet in Zusammenarbeit mit dem Versicherungspartner ARAG einen gewerblichen Rechtsschutz, der auf IT-Freiberufler zugeschnitten ist. Deine Versicherung kannst du komplett digital und in wenigen Minuten abschließen. So bezahlst du nur für den Versicherungsschutz, den du wirklich brauchst.

Sep 2021 - 4 min read

Alexander Le Prince

Alexander Le Prince

CEO & Co-Founder at insureQ

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